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Corona Update - 17.03.2021

Die Sportanlagen der Stadt Iserlohn werden für Freizeitsport geöffnet
Dies bedeutet im Einzelnen:
Alle ungedeckten öffentlichen und vereinseigenen Sportanlagen werden geöffnet. 
Folgende Personenkonstellationen dürfen Sport betreiben:
A. Einzelsportler, Sport zu zweit, Sport in Familien
– Personen allein
– zwei Personen zusammen (auch ohne Abstand)
– Beliebig viele Personen aus einem Hausstand (auch ohne Abstand)
– Maximal 5 Personen aus zwei verschiedenen Hausständen (auch ohne Abstand)
Die Anleitung eines Einzelsportlers durch eine*n Trainer*in oder Übungsleiter*in ist möglich (z. B. Tennis-Einzeltraining, Torwart-Einzeltraining)
B. Sport für Kinder in Gruppen
Bis zu 20 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren können als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel und Bewegungsaktivitäten durchführen. Eine Gruppe kann durch maximal 2 Übungsleiter/Trainer/Aufsichtspersonen betreut werden. Auch diese dürfen ohne Abstand mit den Kindern in Kontakt treten.
Zwischen den unter A und B genannten Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf einer Sportanlage betreiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
Es ist also z. B. erlaubt, dass 20 Kinder plus 2 ÜL auf einer Sportplatzhälfte und die gleiche Anzahl (mit 5 m Abstand zueinander) auf der anderen Sportplatzhälfte trainieren dürfen. Die B-Jugend darf somit nicht trainieren.
Umkleide- und Duschräume bleiben geschlossen.
Die Einhaltung der Abstands- und Hygiene-Regeln beim Trainingsbetrieb durch Übungsleiter und Sportler des SSV Kalthof wird der Verein überwachen.
Für Nutzer, die dem Verein nicht angehören, oder solche Vereinsmitglieder, die außerhalb des Trainingsbetriebs in Eigenregie auf der Anlage Sport treiben, übernehmen wir jedoch keinerlei Verantwortung und damit auch keine Haftung.
Die mögliche Umsetzung und Start mit dem Trainingsbetrieb wird gerade mit den Trainern des SSV Kalthof besprochen.